Der Absender meldet sich hiermit an zu einer Mitgliedschaft beim Inter-
nationalen Verband der Betonbohr- und Betonschneidunternehmungen (IVBS).
Er hat die Statuten erhalten und sie gut durchgelesen.
(Statuten lesen ...)
Er erklärt sich mit dem Art. 4 der Statuten einverstanden, der wie folgt lautet:
Art. 4, MITGLIEDSCHAFT
Der Verband setzt sich zusammen aus:
Grösseren nationalen Verbänden
Kleineren nationalen Verbänden
Individuellen Mitgliedern
Grössere Nationale Verbände
sind nationale Verbände mit 50 oder mehr Mitgliedern (alle Mitgliederkategorien inbegriffen).
Kleinere Nationale Verbände
sind nationale Verbände mit weniger als 50 Mitgliedern (alle Mitgliederkategorien inbegriffen). Sie können sich selber als grosse nationale Verbände deklarieren. In diesem Fall haben sie dieselben Rechte und Pflichten wie die grossen nationalen Verbände.
Individuelle Mitglieder sind
Hersteller oder Händler von Maschinen, Geräten oder Hilfsmaterial für die Betonrückbauindustrie und andere Privatpersonen oder Gesellschaften.
Dienstleister in Ländern, in welchen es keine nationalen Verband gibt oder der nationale Verband kein IVBS-Mitglied ist.
Bei der Delegiertenversammlung haben alle Mitglieder ein Stimmrecht. Die Anzahl der Stimmen ist folgendermassen aufgeteilt:
Grössere nationale Verbände: 4 Stimmen pro Mitglied
Kleinere nationale Verbände: 2 Stimmen pro Mitglied
Individuelle Mitglieder: 1 Stimme pro Mitglied
Der Präsident, Vizepräsident und der Revisor gehören einem nationalen Verband an. In allen anderen Belangen sind die Mitglieder anderer Kategorien den nationalen Verbandsmitgliedern gleichgestellt.
Laut Beschluss am Delegierten-Meeting vom 4./5. Juni 2009 in Dublin sind die Jahresbeiträge wie folgt festgesetzt:
Grössere nationale Verbände: CHF 3000.-, kleinere nationale Verbände: CHF 1500.-, individuelle Mitglieder: CHF 500.-.
Dieser Betrag ist zahlbar innert 30 Tagen nach der Bestätigung der Aufnahme in den Verband.
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